
Lohndeklaration 2022
News Januar 2023
Das abgeschlossene Jahr bringt neue Aufgaben mit sich. Bis Ende Januar müssen die Lohndeklarationen 2022 den Sozialversicherungen gemeldet werden. Im Lohnbereich tauchen immer wieder Stolpersteine auf, daher bieten wir Ihnen bei den Lohnmeldungen unsere Unterstützung an.
Vermeiden Sie Verzugszinsen in dem Sie die Lohndeklarationen korrekt und innert Frist einreichen.
Gerne helfen wir Ihnen auch das Lohnjahr 2023 korrekt aufzugleisen sowie bei der Umstellung von physischem Papier, hin zur elektronischen ELM Deklaration.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE GERNE DABEI, die Lohnbuchhaltung zu prüfen und die Deklarationen einzureichen.
Kontaktieren Sie uns einfach unter 055 415 78 00 oder info@str-treuhand.ch