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Gesuch Nachzahlung Kurzarbeits­entschädigung – Wir unterstützen Sie!

News September 2022

Aufgrund des Bundesratsentscheids können alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, auf Gesuch hin ihren Anspruch auf KAE für diesen Zeitraum von den Arbeitslosenkassen neu überprüfen lassen.

Sämtliche betroffenen Betriebe haben ab Anfang Juli vom SECO ein Brief erhalten und wurden darüber informiert, wie dieses Gesuch inkl. Unterlagen einzureichen ist.

Die Einreichefrist der Gesuche läuft bis 31. Oktober 2022.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE GERNE DABEI, die entsprechenden Unterlagen gemäss den Anforderungen zusammenzustellen und das Gesuch einzureichen. Dies kann für Ihr Unternehmen durchaus lohnenswert sein.

Kontaktieren Sie uns einfach unter 055 415 78 00 oder info@str-treuhand.ch

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Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7.30-12 Uhr und 13-17 Uhr.